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Nutzungsänderung
Beschreibung
Soll eine bauliche Anlage oder ein Gebäude anders als ursprünglich genehmigt genutzt werden, ist vorher eine Baugenehmigung in Bezug auf die Nutzungsänderung zu beantragen.
Wesentlich ist eine Nutzungsänderung, wenn sie planungsrechtlich anders zu beurteilen ist und durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen gestellt werden müssen oder können. Eine Änderung der Nutzung liegt z.B. vor, wenn genehmigter Wohnraum als Büro oder ein Einzelhandelsgeschäft als Arztpraxis genutzt werden soll. Im Falle von baulichen Veränderungen im Rahmen der Nutzungsänderung sind diese Teil des Genehmigungsverfahren und entsprechend zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Erforderliche Unterlagen
Bauantragsformular
Berechnung der Wohn- und/oder Nutzfläche
Bauzeichnungen
Betriebsbeschreibung
Nachweis der notwendigen Stellplätze
Ggf. bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz)
Erhebungsbogen Baustatistik
Hier finden Sie die Antragsvordrucke aus dem BauportalNRW:
Antrag Baugenehmigungsverfahren
Antrag auf vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliches Vorhaben
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen.
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsichtsbehörde
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bauaufsicht@langenfeld.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5211
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- Telefon:
- 02173 794-5210
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- Telefon:
- 02173 794-5212