Rechnungsprüfungsamt

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Einrichtungssinformationen

Bezeichnung

Rechnungsprüfungsamt

Kurzbezeichnung

Referat 160

Beschreibung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist gem. § 101 GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) unmittelbar dem Rat der Stadt Langenfeld unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA) allein dem Gesetz unterworfen und frei von fachlichen Weisungen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses ist eine zentrale Pflichtaufgabe der Rechnungsprüfung. Der Jahresabschluss hat eine wichtige Informationsfunktion für die Steuerung und die Kontrolle der Verwaltungsführung durch den Rat bzw. die Öffentlichkeit.

Darüber hinaus prüft das RPA u.a.:

  • das Verwaltungshandeln auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die Vergaben inkl. anstehende Beschaffungen und Vertragsabschlüsse
  • die Finanzsoftware/EDV-Programme
  • die Vorgänge und Belege der Zahlungsabwicklung und Finanzbuchhaltung
  • das Sondervermögen
  • Bauprojekte
  • und die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des Internen Kontrollsystems

Die örtliche Rechnungsprüfung übernimmt eine wichtige Informationsfunktion, um den Rat bei der Steuerung und Kontrolle der Verwaltungsführung zu unterstützen. Ziel ist es, dass die öffentlichen Mittel zweckmäßig und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden. Es wird ebenfalls darauf geachtet, dass das Verwaltungshandeln mit den geltenden Vorschriften übereinstimmt. Das RPA unterstützt bei Bedarf die politischen Gremien bei ihren Entscheidungsfindungen und berät die Referate bei ihrer Aufgabenerfüllung.

Aufgaben der Rechnungsprüfung

Anschrift

  • Rechnungsprüfungsamt
  • Stadt Langenfeld Rhld.
  • Konrad-Adenauer-Platz 1
  • 40764 Langenfeld Rhld.

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Servicezeiten

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Diese Einrichtung gehört zu

Bürgermeister

Zuständige Kontaktpersonen