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Dienstleistungsinformationen
Fischereischein
Ausstellung und Verlängerung von Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Langenfeld Rhld.
- Jugendfischereischein: Alter 10 - 15 Jahre
- Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein: abgelegte Fischereiprüfung (ab dem 14. Lebensjahr möglich)
Informationen zur Fischereiprüfung sind bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Mettmann (Tel.: 02104/99-0) erhältlich. Diese setzt zur Zeit jährlich 2 Prüfungstermine fest.
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Fischereiprüfung
Termin bitte bei der Unteren Fischerbehörde 02104/991636 nachfragen. -
Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgänge werden durch den ASV Monheimer Angelfreunde Kreis Mettmann e. V. angeboten.
Ansprechpartner für weitere Informationen und Anmeldung ist Herr Rolf Horsten (02841/8880985) 47447 Moers, Im Schwarzen Bruch 1.
Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang bitte schriftlich an Herrn Horsten.
Unterlagen
Neuausstellung eines Fischereischeines
- 1 Lichtbild (hier können Sie ihre Fotos erstellen)
- im Foyer des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 5 €) zur Verfügung
- Trend-Foto
- Foto Schatz
- Portrait Atelier am Rathaus - Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischein)
Verlängerung eines Fischereischeines
- vorhandenen Fischereischein mitbringen
- Vorlage des entsprechenden Fischereiprüfungszeugnisses
Kosten und Gebühren
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Hinweise und Besonderheiten
Ist der Fischereischein bereits über ein Jahr abgelaufen, ist nur eine Neuausstellung möglich.
Zuständige Einrichtung
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- Bürgerbüro
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
- Telefon: 02173 794-4444
- Fax: 02173 794-92424
- E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-4444
- E-Mail:
- buergerbuero@langenfeld.de