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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Ausstellung und Verlängerung von Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen
Erforderliche Unterlagen
Neuausstellung eines Fischereischeines
- 1 Lichtbild (hier können Sie ihre Fotos erstellen)
- im Foyer des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 10 €) zur Verfügung
- Studio 86
- Foto Schatz - Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischein)
Verlängerung eines Fischereischeines
- vorhandenen Fischereischein mitbringen
- Vorlage des entsprechenden Fischereiprüfungszeugnisses
Hinweise und Besonderheiten
Ist der Fischereischein bereits über ein Jahr abgelaufen, ist nur eine Neuausstellung möglich.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Langenfeld Rhld.
- Jugendfischereischein: Alter 10 - 15 Jahre
- Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein: abgelegte Fischereiprüfung (ab dem 14. Lebensjahr möglich)
Informationen zur Fischereiprüfung sind bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Mettmann (Tel.: 02104/99-0) erhältlich. Diese setzt zur Zeit jährlich 2 Prüfungstermine fest.
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Fischereiprüfung
Termin bitte bei der Unteren Fischerbehörde 02104/991636 nachfragen. -
Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgänge werden durch den ASV Monheimer Angelfreunde Kreis Mettmann e. V. angeboten.
Ansprechpartner für weitere Informationen und Anmeldung ist Herr Rolf Horsten (02841/8880985) 47447 Moers, Im Schwarzen Bruch 1.
Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang bitte schriftlich an Herrn Horsten.
Kosten
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-4444
- E-Mail:
- buergerbuero@langenfeld.de