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Adoptionsvermittlung

Beschreibung

In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:

  • Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern vor und nach der Adoption oder um Alternativen zur Adoption zu finden.
  • Beratung von Bewerbern und die Feststellung der Adoptionseignung
  • Die Vermittlung von Kindern zu Adoptionsbewerbern, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.
  • Beratung, wenn das Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eines Verwandten adoptiert werden soll.
  • Beratung, wenn man selbst adoptiert wurde und Fragen zur eigenen Herkunft hat

Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen