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Auskunft aus dem Bebauungsplan

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Stadt Langenfeld, die von ihr als Satzung beschlossenen, rechtskräftigen Bebauungspläne für jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über deren Inhalt Auskunft zu erteilen. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke der Bebauungspläne erworben werden.

Weitere Informationen:

Kartendienst Bebauungsplan

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen