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Wohngeld

Online Dienst

Beschreibung

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Erforderliche Unterlagen

Mieter

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
  • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
  • Mietvertrag und letzte Betriebskostenabrechnung
  • Einkommenserklärung
  • aktuelle Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, ALG-I, Rente, etc.)
  • Nachweise über Kapitalerträge und Vermögen (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
  • alle sonstigen Einkünfte (z.B. BAföG-Bescheid, BAB- Bescheid, Nachweis über Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, Pflegegeld etc.)
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Nachweis über Schwebehinderung und Pflegegrad
  • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

 

Eigentümer

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
  • Darlehensverträge und Jahreskontoauszug über geleistete Tilgung/Zinsen
  • Wohnflächenberechnung
  • Grundsteuerbescheid
  • Wirtschaftsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)
  • Einkommenserklärung
  • aktuelle Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, ALG-I, Rente, etc.)
  • Nachweise über Kapitalerträge und Vermögen (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
  • alle sonstigen Einkünfte (z.B. BAföG-Bescheid, BAB- Bescheid, Nachweis über Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, Pflegegeld etc.)
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Nachweis über Schwerbehinderung und Pflegegrad
  • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

 

Die im Antrag gemachten Angaben sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall bei der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.


Hinweise und Besonderheiten

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung

 

Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.

 

Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.


Voraussetzungen

Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.

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