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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Erforderliche Unterlagen

Mieter

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
  • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
  • Einkommenserklärung
  • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
  • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
  • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

Eigentümer

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
  • Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
  • Wohnflächenberechnung
  • Grundsteuerbescheid
  • Einkommenserklärung
  • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
  • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
  • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
  • ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)

Hinweise und Besonderheiten

Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.


Voraussetzungen

Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen