Kindertageseinrichtungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Kindertageseinrichtungen in Langenfeld

In der Stadt Langenfeld gibt es 27 Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft.
In den  städt. Kindertageseinrichtungen werden folgende Betreuungsformen angeboten:

  • Betreuung für Kinder von 4 Monaten bis zur Einschulung
  • Betreuung von Kindern mit einer Behinderung (Inklusion) (hauptsächlich in den städt. Kindertageseinrichtungen KITA Götscher Weg,  KITA Gieslenberger Straße,  KITA Jahnstraße 2, KITA Ricarda-Huch-Straße und KITA Geranienweg)
  • in der Heilpädagogischen integrativen Kindertagesstätte des Kreises ME gibt es seit dem 01.08.2010 ebenfalls 2 Gruppen, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder betreut werden

Die städt. KITA Fahlerweg, die städt. KITA Götscher Weg und die städt. KITA Geranienweg sind zertifizierte Familienzentren, die städt. KITA Jahnstraße 2 ist zertifiziertes integratives Familienzentrum, ebenso zertifizierte Familienzentren sind die KITA des DRK "Am Brückentor" , die Kath. KITA St. Paulus, die Kath. KITA St. Josef und im Verbund die KITA's St. Martin, St. Pius und St. Maria Rosenkranzkönigin sowie im Verbund die KITA's Christus-König und St. Barbara.

Betreuungsformen:

In den Kindertageseinrichtungen gibt es folgende Betreuungsformen:

  • bis zu 25 Std. / Woche ohne Mittagessen
  • bis zu 35 Std. / Woche mit und ohne Mittagessen
  • bis zu 45 Std. / Woche nur mit Mittagessen

Betreuungszeiten:

Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Langenfeld sind von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten richten sich im Wesentlichen nach den Buchungszeiten und gliedern sich grundsätzlich wie folgt auf:

  • bis zu 25 Std. / Woche     bis 12.00 Uhr
  • bis zu 35 Std. / Woche     bis 14.00 Uhr
  • bis zu 45 Std. / Woche     bis 17.00 Uhr

Die konkrete Inanspruchnahme der Betreuungskontingente ist mit der Einrichtungsleitung zu vereinbaren.

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge für alle Einrichtungen werden vom Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhoben und sind durch eine Satzung geregelt. Die letzten beiden KITA-Jahre vor der Einschulung sind gem. den neuen Regelungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) seit dem 01.08.2020 beitragsfrei.

Aufgrund der anfänglichen Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen bzw. den Offenen Ganztag (ausgenommen die aktuell wieder beschulten Jahrgänge und die Notbetreuung) hatte die Stadt Langenfeld die Elternbeiträge für die Betreuung in den Monaten April und Mai 2020 in den genannten Bereichen ausgesetzt – und zwar unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Auch im Juni wurden die Elternbeiträge komplett ausgesetzt. Für den Juli galt das auch noch für den Bereich des Offenen Ganztags, während die Beiträge für den KITA-Bereich und die Kindertagespflege zur Hälfte erhoben worden sind. Im August 2020 wird für alle drei Bereiche die Hälfte des eigentlichen Elternbeitrages erhoben. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, brauchen die Eltern nichts zu veranlassen. Ab Spetember ist davon auszugehen, dass wieder der volle Betrag zu entrichten ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an elternbeitrag@langenfeld.de.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen für die Elternbeiträge sind Frau Intfeld, Frau Pavicic, Frau Hafner und Herr Mörseburg. Frau Friedensdorf ist zuständig für die Abrechnung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen.

Zuständige Einrichtung