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Gewerbesteuer
Kurzbeschreibung
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden auf den im Gewerbebetrieb erwirtschafteten Ertrag (Gewinn) erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer ist unter anderem davon abhängig, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Wirtschaftsjahr macht.
Beschreibung
Jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer auf seinen Ertrag bzw. Gewinn zahlen. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Freiberufler sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe sind von der Gewerbesteuer befreit.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird zunächst mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 v.H. und anschließend mit dem geltenden Hebesatz der Gemeinde versteuert.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 beträgt 360 v.H.
In den letzten Jahren betrug der Hebesatz: | |
2010 - 2018: | 360 v.H. |
2019 | 330 v.H. |
2020 | 310 v.H. |
2021 - 2023: | 299 v.H. |
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz
Satzung über die Hebesätze der Stadt Langenfeld Rhld. für die Realsteuern
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- gewerbesteuer@langenfeld.de
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- Telefon:
- 02173 794-6722
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- Telefon:
- 02173 794-6721