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Kanalanschlussbeiträge
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Zum Ersatz ihres durchschnittlichen jährlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Entwässerungsanlagen oder von Teilen der Anlagen erhebt die Stadt Langenfeld von den Eigentümern/Eigentümerinnen der mittelbar oder unmittelbar an die Entwässerungsanlagen angeschlossenen Grundstücke einen Anschlussbeitrag.
Der Anschlussbeitrag beträgt derzeit 9,20 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Ist nur die Möglichkeit einer Schmutzwasserableitung gegeben, werden 65 %, ist nur die Möglichkeit einer Regenwasserableitung gegeben, werden 35 % des Beitrages erhoben.
Rechtliche Grundlagen:
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die Entwässerungsanlage der Stadt Langenfeld Rhld.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-6712
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Beiträge (Steuern und Abgaben)
- E-Mail:
- beitraege@langenfeld.de