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Straßenbaubeiträge

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, die Anschaffung, die Erweiterung und Verbesserung – dazu gehört auch die Erneuerung, die zu einer nachhaltigen Verbesserung führt – von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Langenfeld sogenannte Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG. 

Bei Straßenbaumaßnahmen, die in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 beschlossen wurden, fördert das Land NRW den Anteil der Beitragspflichtigen zu 100 %. Für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen wurden, werden keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben

 

Rechtliche Grundlagen:

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen