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Straßenbaubeiträge
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, die Anschaffung, die Erweiterung und Verbesserung – dazu gehört auch die Erneuerung, die zu einer nachhaltigen Verbesserung führt – von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Langenfeld sogenannte Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG.
Bei Straßenbaumaßnahmen, die in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 beschlossen wurden, fördert das Land NRW den Anteil der Beitragspflichtigen zu 100 %. Für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen wurden, werden keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben
Rechtliche Grundlagen:
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Langenfeld Rhld.
Zuständige Einrichtungen
- Finanzbuchhaltung, Vollstreckung, Steuern
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Missal
stellvertretende Referatsleitung- Telefon:
- 02173 794-6710
- E-Mail:
- beitraege@langenfeld.de
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Beiträge (Steuern und Abgaben)
- E-Mail:
- beitraege@langenfeld.de