Hilfe zur Familienplanung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfe zur Familienplanung

Beschreibung

Personen, die über ihre Krankenkasse keine oder nicht ausreichende Leistungen zur Familienplanung erhalten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen, nach Klärung in einem persönlichen Gespräch, durch das Referat Soziale Angelegenheiten erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Sämtliche Unterlagen über Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete) sowie ärztliche Bescheinigungen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen