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Dienstleistungsinformationen
Beistandschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Vaterschaftsfeststellung
Für die Klärung der Abstammungsverhältnisse und/oder Regelung und ggf. Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes kann der Beistand Sie kostenlos beraten oder im Rahmen einer "Beistandschaft" die Rechte des Kindes absichern.
Voraussetzungen
Alleinerziehende Elternteile erhalten Beratung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ihres Kindes.
Verfahrensablauf
Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache.
Zuständige Einrichtungen
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- Beistandschaften
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
- E-Mail: beistandschaften@langenfeld.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Buchstabe H-L, W,X,Y
- Telefon:
- 02173 794-3111
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Buchstabe A-G
- Telefon:
- 02173 794-3110
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Buchstabe S-V,Z
- Telefon:
- 02173 794-3112
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Buchstabe M-R
- Telefon:
- 02173 794-3113