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Auslegung von Bauleitplänen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Im Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung u.a. eine 30tägige öffentliche Auslegung der Bauleitplanentwürfe vorgeschrieben. In diesem durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt angekündigten Zeitraum hat Jedermann die Möglichkeiten während der Dienststunden die entsprechenden Bauleitplanentwürfe einzusehen und erläutert zu bekommen. Anregungen zur Planung können zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden.

Während des Offenlegungszeitraums können auf der Internetseite www.langenfeld.de/stadtplanung die gleichen Unterlagen eingesehen werden.

Der Rat der Stadt Langenfeld entscheidet im Rahmen seiner Planungshoheit nach Abwägung der relevanten öffentlichen und privaten Interessen über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen. 

Rechtliche Grundlagen:

Baugesetzbuch

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen