BIS: Suche und Detail

Festsetzung

Beschreibung

Festsetzungen von Veranstaltungen nach der Gewerbeordnung

Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und müssen vom Veranstalter beantragt und von Referat Recht und Ordnung nach der Gewerbeordnung festgesetzt werden. Hierzu zählen auch Trödelmärkte, Second-Hand-Verkäufe, Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen

Dann sind die Veranstalter und Aussteller von einigen gesetzlichen Beschränkungen befreit, wie z.B. Ladenschlussgesetz, Arbeitszeitgesetz und Gewerbeanzeige. Sollen z.B. an einem Sonntag auf einer Veranstaltung Gegenstände verkauft werden, so bedarf es zwingend einer Festsetzung. Mit der Festsetzung erwächst dem Veranstalter auch eine Durchführungsverpflichtung.

Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern. Zur Vorbereitung kann das angebotene Antragsformular vorab ausgefüllt und mitgebracht werden.

Benötigte Unterlagen

1.       Gewerbeanzeige gem § 14 GewO bei einer GmbH mit HR B-Auszug

2.       Führungszeugniss Belegart O

3.       Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (bei GmbH vom Geschäftsführer und der GmbH)

4.       Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt (bei einer GmbH nur von der GmbH)

5.       Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (bei einer GmbH nur von der GmbH)

6.       Händler- und Warenverzeichnis

7.       Mietvertrag

Bei Veranstaltungen von Vereinen  müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte klären Sie dies vorab mit den Mitarbeitern der Gewerbeabteilung.


Kosten

Die Gebühren sind von verschiedenen Faktoren wie Dauer und Art der Veranstaltung abhängig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 120,00 Euro und 620,00 Euro pro Veranstaltungstag.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen