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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Personen, die durch eine Behinderung im Sinne des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solch wesentlichen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange nach der Besonderheit des Einzellfalles Aussicht besteht, dass die Hilfe wirksam ist.


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe


Erforderliche Unterlagen

Die beizubringenden Unterlagen richten sich gerade in diesem Bereich nach den persönlichen Verhältnissen der/des Hilfesuchenden und können daher erst durch ein Beratungsgespräch festgelegt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen