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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solch wesentlichen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange nach der Besonderheit des Einzellfalles Aussicht besteht, dass die Hilfe wirksam ist.
Erforderliche Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen richten sich gerade in diesem Bereich nach den persönlichen Verhältnissen der/des Hilfesuchenden und können daher erst durch ein Beratungsgespräch festgelegt werden.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2113