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Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Beschreibung

Hilfen können auch in sonstigen Lebenslagen gewährt werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Entsprechende Leistungen werden dann als Beihilfe oder Darlehen gewährt.


Erforderliche Unterlagen

Die beizubringenden Unterlagen werden im ersten persönlichem Beratungsgespräch festgelegt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen