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Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Beschreibung
Hilfen können auch in sonstigen Lebenslagen gewährt werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Entsprechende Leistungen werden dann als Beihilfe oder Darlehen gewährt.
Erforderliche Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen werden im ersten persönlichem Beratungsgespräch festgelegt.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2220
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- Telefon:
- 02173 794-2221
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- Telefon:
- 02173 794-2211