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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
ElterngeldBeschreibung
Die Zuständigkeit für das Elterngeld liegt beim Kreis Mettmann. Dort erhalten Sie Informationen zum Elterngeld.
Kreis Mettmann Elterngeldantrag
Des Weiteren kann der Antrag im Bürgerbüro abgeholt bzw. abgegeben werden. Dieser wird dann an die Elterngeldstelle des Kreises Mettmanns weitergeleitet.
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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