Großveranstaltungen

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Großveranstaltungen

Beschreibung

Für Großveranstaltungen wird seit Sommer 2010 mit dem Genehmigungsantrag auch ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern gefordert. Aber auch bei kleineren Veranstaltungen mit besonders hohen Gefährdungspotential kann bereits ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat im Herbst 2012 einen Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen im Freien vorgelegt, der von einer Arbeitsgruppe im Nachgang zu den Ereignissen bei der Loveparade 2010 in Duisburg erarbeitet wurde.


An der Erstellung des sog. Orientierungsrahmens wurde auch die Stadt Langenfeld im Rahmen eines Expertengesprächs im Mai 2012 und im Rahmen der Anhörung im Oktober 2012 beteiligt. Daher wird auch in Langenfeld bei der Genehmigung von Großveranstaltungen der Orientierungsrahmen zugrunde gelegt.


Die Genehmigungsverfahren sind dadurch noch umfänglicher geworden und benötigen einen längeren Vorlauf. Neben Feuerwehr, Bauamt und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Von der Beantragung bis zur Genehmigung muss daher mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden. Auch für die Veranstalter ist dieser Vorlauf wichtig, um z.B. rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordner- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können. Auch für Preisvergleiche bei Versicherungspolicen und Veranstaltungsequipement ist ausreichende Planungszeit hilfreich.


Je nach Veranstaltungsart sind die Schwerpunkte und Anforderungsprofile der Sicherheitsbehörden an das Konzept der Veranstalters anders gewichtet. So sind bei mobilen Veranstaltungsgeschehen (z.B. Radrennen, Umzüge, Karnevalszug) andere Anforderungen zu erfüllen, als bei stationären Veranstaltungen (z.B. Kirmes, Stadtfest) oder programmorientierten Events (z.B. Konzerte, Public Viewing).


Das Referat Recht und Ordnung berät in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ehrenamtliche und gewerbliche Veranstalter daher bereits im Vorfeld über Vorschriften, Anforderungen, erforderlichen Versicherungsschutz und Risiken. So sollen die Veranstalter bereits in der Erstellungsphase der Sicherheitskonzepte zielgerichtete Hinweise und Hilfestellungen erhalten.
Entsprechend der Vorgaben aus dem Orientierungsrahmen ist ein einheitlicher Ansprechpartner für Großveranstaltungen in Langenfeld benannt worden. Bei Planungen für Großveranstaltungen in Langenfeld wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an den Ansprechpartner. Wenn erforderlich, wird ein Koordinierungsgremium für einzelne Veranstaltungen einberufen, das dann auch vom einheitlichen Ansprechpartner geleitet wird.
Als erster Hilfestellung finden Sie hier einen Fragebogen, den Sie zur Vorbereitung für ein erstes Gespräch mit dem einheitlichen Ansprechpartner verwenden können.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und kommunales NRW finden Sie zudem die aktuelle Fassung des Orientierungsrahmens und ein Mustersicherheitskonzept. Gerne erhalten Sie diese Unterlagen auch von dem einheitlichen Ansprechpartner.

Einheitlicher Ansprechpartner für Großveranstaltungen:

Events

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson