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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
GrundstücksvereinigungenBeschreibung
Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch (§ 890 Abs. 1 BGB).
Die Durchführung einer Vereinigung ist nach § 69 Abs. 1 Ziffer 4 KostO bei den Grundbuchämtern kostenfrei, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass die Grundstücke örtlich und wirtschaftlich ein einheitliches Grundstück darstellen. Die Grundstücke werden durch die Grundstücksvereinigung rechtlich zusammengefasst.
Zuständige Einrichtung
- Wirtschaftsförderung, Citymanagement und Liegenschaften
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02173 794-5411