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Grundstücksvereinigungen

Beschreibung

Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch (§ 890 Abs. 1 BGB).

Die Durchführung einer Vereinigung ist nach § 69 Abs. 1 Ziffer 4 KostO bei den Grundbuchämtern kostenfrei, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass die Grundstücke örtlich und wirtschaftlich ein einheitliches Grundstück darstellen. Die Grundstücke werden durch die Grundstücksvereinigung rechtlich zusammengefasst.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen