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Mietspiegel

Beschreibung

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einem Stadtgebiet. Mietvertragsparteien ermöglicht der Mietspiegel, die Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu ermitteln. Mieterhöhungen können von den Vermietenden begründet - von Mieterinnen und Mietern überprüft werden.

Die Stadt Langenfeld hat erstmals 2023 einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB aufgestellt, der zum 01.10.2023 Gültigkeit erlangte.

Gemäß § 558d (2) BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach Anerkennung des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Langenfeld/Monheim e.V. sowie des Mieterbund Monheim, Langenfeld und Umgebung e.V. hat der Rat der Stadt Langenfeld in seiner Sitzung am 09.09.2025 die Fortschreibung des Langenfelder Mietspiegels beschlossen. Dieser gilt ab dem 01.10.2025.

Der Mietspiegel 2023 sowie die Fortschreibung des Mietspiegels 2025 der Stadt Langenfeld stehen nebst Straßenverzeichnis und Dokumentation zum Download zur Verfügung.

 

 

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